Die Bundesabgabenordnung (BAO) definiert präzise Fristen für Einsprüche, Antworten und Zahlungen. Wir erklären, wie Fristenwächter diese Fristen automatisch erkennt und verfolgt.
BAO-Fristen: Ein Überblick
Die österreichische Bundesabgabenordnung (BAO) enthält über 300 Paragraphen, von denen viele spezifische Fristen definieren. Die wichtigsten für Steuerberater:
- § 245 BAO: Einspruchsfrist gegen Bescheide — 1 Monat ab Zustellung
- § 217 BAO: Säumniszuschlag bei nicht fristgerechter Zahlung — 2 % des offenen Betrags
- § 209 BAO: Verjährungsfrist für Abgaben — 5 Jahre (bei hinterzogenen Abgaben 10 Jahre)
- § 85 BAO: Mängelbehebungsfrist bei formell mangelhaften Eingaben
Das Erkennungsproblem
Jedes FinanzOnline-Dokument enthält Fristinformationen in unterschiedlicher Form — mal explizit als "Frist: 15.05.2026", mal implizit durch Datumsangaben im Briefkopf plus der gesetzlichen Fristdauer. Manuelle Extraktion kostet Zeit und ist fehleranfällig.
Wie Fristenwächter BAO-Fristen erkennt
Fristenwächter verwendet ein zweistufiges Erkennungssystem:
- Dokumenttyp-Klassifizierung: Die KI erkennt den Bescheidtyp und weiß damit, welche gesetzliche Frist gilt.
- Datums-Extraktion: Zustellungsdatum, Bescheiddatum und explizite Fristen werden aus dem Dokumenttext extrahiert.
Aus diesen beiden Informationen berechnet Fristenwächter das Fristende und legt automatisch einen Reminder an.
Praxis-Tipp
Laden Sie Bescheide unmittelbar nach dem FinanzOnline-Download hoch. Fristenwächter analysiert das Dokument in unter 30 Sekunden und zeigt Ihnen das berechnete Fristende im Dashboard.