Hohes Risiko
BAO § 303
Wiederaufnahmeantrag
§ 303 BAO: Der Wiederaufnahmeantrag muss konkret neue Tatsachen benennen und deren Auswirkung auf die Entscheidung darlegen.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Konkrete Darlegung des Wiederaufnahmegrundes
- Neue Tatsachen oder Beweismittel
- Darlegungspflicht des Antragstellers
- Allgemeine Behauptungen reichen nicht
Praxisbeispiel
Wiederaufnahmeantrag muss konkret darlegen: welche neuen Tatsachen vorliegen und warum diese zu einem günstigeren Bescheid geführt hätten.
Relevante Fristen
- 3 Monate ab Kenntnis (§ 304)
- Verjährungsfrist beachten
Häufige Fehler
- Antrag zu allgemein formuliert
- Neue Tatsachen nicht ausreichend belegt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 303
Was muss ein Wiederaufnahmeantrag enthalten?
Konkrete Bezeichnung des Grundes, der neuen Tatsachen und Darlegung, dass diese zu einem anderen Bescheid geführt hätten.
Reichen neue Dokumente alleine aus?
Nein, die Auswirkung auf die Entscheidung muss explizit dargelegt werden.
Unterschied § 303 vs. § 299?
§ 303: neue Tatsachen (faktische Neuerungen); § 299: inhaltliche Rechtswidrigkeit.
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