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Hohes Risiko

BAO § 299

Aufhebung von Bescheiden auf Antrag

§ 299 BAO ermöglicht die Aufhebung inhaltlich rechtswidriger Bescheide innerhalb einer Jahresfrist.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aufhebung bei inhaltlicher Rechtswidrigkeit
  • Jahresfrist für Antrag
  • Gleichzeitige Neuerlassung
  • Kein Rechtsanspruch

Praxisbeispiel

Geänderte Rechtsprechung zeigt inhaltliche Rechtswidrigkeit eines Bescheids → § 299-Antrag innerhalb der Jahresfrist.

Relevante Fristen

  • Antrag: 1 Jahr ab Bescheiderlassung
  • Gleichzeitig Neuerlassung beantragen

Häufige Fehler

  • Jahresfrist versäumt
  • Neuerlassung nicht gleichzeitig beantragt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 299

Wann kann aufgehoben werden?

Bei inhaltlicher Rechtswidrigkeit — Bescheid steht im Widerspruch zum angewandten Gesetz.

Wie lange hat man?

1 Jahr ab Erlassung des aufzuhebenden Bescheids.

Was passiert nach Aufhebung?

Gleichzeitige Neuerlassung eines neuen Bescheids — kann günstiger oder ungünstiger sein.

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