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Hohes Risiko

BAO § 283

Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

§ 283 BAO: Gegen BFG-Entscheidungen kann innerhalb von 6 Wochen Revision beim VwGH erhoben werden.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Frist: 6 Wochen ab BFG-Entscheidung
  • Ordentliche und außerordentliche Revision
  • Zulassungsgründe beachten
  • Anwaltspflicht beim VwGH

Praxisbeispiel

BFG weist Beschwerde ab → Revision beim VwGH bei grundsätzlicher Rechtsfrage. Frist: 6 Wochen ab Zustellung.

Relevante Fristen

  • 6 Wochen ab Zustellung der BFG-Entscheidung
  • Antrag auf aufschiebende Wirkung

Häufige Fehler

  • 6-Wochen-Frist versäumt
  • Zulassungsgründe nicht ausreichend dargestellt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 283

Wie lange hat man für die VwGH-Revision?

6 Wochen ab Zustellung der BFG-Entscheidung.

Wann ist Revision zulässig?

Wenn die BFG-Entscheidung von VwGH-Rechtsprechung abweicht oder eine grundsätzliche Rechtsfrage vorliegt.

Braucht man einen Anwalt?

Ja, beim VwGH besteht Anwaltspflicht.

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