Hohes Risiko
BAO § 283
Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
§ 283 BAO: Gegen BFG-Entscheidungen kann innerhalb von 6 Wochen Revision beim VwGH erhoben werden.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Frist: 6 Wochen ab BFG-Entscheidung
- Ordentliche und außerordentliche Revision
- Zulassungsgründe beachten
- Anwaltspflicht beim VwGH
Praxisbeispiel
BFG weist Beschwerde ab → Revision beim VwGH bei grundsätzlicher Rechtsfrage. Frist: 6 Wochen ab Zustellung.
Relevante Fristen
- 6 Wochen ab Zustellung der BFG-Entscheidung
- Antrag auf aufschiebende Wirkung
Häufige Fehler
- 6-Wochen-Frist versäumt
- Zulassungsgründe nicht ausreichend dargestellt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 283
Wie lange hat man für die VwGH-Revision?
6 Wochen ab Zustellung der BFG-Entscheidung.
Wann ist Revision zulässig?
Wenn die BFG-Entscheidung von VwGH-Rechtsprechung abweicht oder eine grundsätzliche Rechtsfrage vorliegt.
Braucht man einen Anwalt?
Ja, beim VwGH besteht Anwaltspflicht.
Fristenwächter
Keine Frist nach BAO § 283 mehr versäumen
Fristenwächter überwacht alle relevanten Fristen automatisch — inkl. BAO-Paragraphen, Voranmeldungen und Bescheide.