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Mittleres Risiko

BAO § 279

Entscheidung des Bundesfinanzgerichts

§ 279 BAO: Das BFG entscheidet in der Sache selbst durch Stattgabe, Abweisung oder Einstellung.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • BFG entscheidet in der Sache
  • Stattgebung oder Abweisung
  • Mündliche Verhandlung auf Antrag
  • Revision beim VwGH möglich

Praxisbeispiel

BFG gibt Beschwerde statt und ändert Bescheid zu Gunsten des Steuerpflichtigen ab.

Relevante Fristen

  • Revision beim VwGH: 6 Wochen ab Zustellung
  • VfGH-Beschwerde: 6 Wochen

Häufige Fehler

  • VwGH-Revisionsfrist versäumt
  • Mündliche Verhandlung nicht beantragt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 279

Wie entscheidet das BFG?

Durch Stattgabe (Änderung/Aufhebung des Bescheids), Abweisung oder Einstellung.

Kann eine mündliche Verhandlung beantragt werden?

Ja, auf Antrag des Beschwerdeführers.

Welche Rechtsmittel gibt es danach?

Revision beim VwGH (§ 283) oder Beschwerde beim VfGH (§ 285) — jeweils 6-Wochen-Frist.

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