Hohes Risiko
BAO § 264
Vorlageantrag
§ 264 BAO: Nach abweisender BVE kann der Steuerpflichtige die Vorlage an das Bundesfinanzgericht beantragen.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- 1 Monat Frist ab BVE
- Antrag beim Finanzamt
- Neue Tatsachen noch möglich
- Neuerungsverbot gilt erst beim BFG
Praxisbeispiel
Finanzamt erlässt abweisende BVE → Steuerberater stellt binnen 1 Monat Vorlageantrag und ergänzt das Beschwerdevorbringen.
Relevante Fristen
- 1 Monat ab Zustellung der BVE
- Verlängerung auf Antrag
Häufige Fehler
- 1-Monats-Frist versäumt
- Neues Vorbringen im Vorlageantrag vergessen
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 264
Was ist der Vorlageantrag?
Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht nach abweisender BVE.
Wie lange hat man Zeit?
1 Monat ab Zustellung der BVE.
Können neue Tatsachen vorgebracht werden?
Ja, im Vorlageantrag — beim BFG gilt danach das Neuerungsverbot.
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