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Hohes Risiko

BAO § 264

Vorlageantrag

§ 264 BAO: Nach abweisender BVE kann der Steuerpflichtige die Vorlage an das Bundesfinanzgericht beantragen.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 1 Monat Frist ab BVE
  • Antrag beim Finanzamt
  • Neue Tatsachen noch möglich
  • Neuerungsverbot gilt erst beim BFG

Praxisbeispiel

Finanzamt erlässt abweisende BVE → Steuerberater stellt binnen 1 Monat Vorlageantrag und ergänzt das Beschwerdevorbringen.

Relevante Fristen

  • 1 Monat ab Zustellung der BVE
  • Verlängerung auf Antrag

Häufige Fehler

  • 1-Monats-Frist versäumt
  • Neues Vorbringen im Vorlageantrag vergessen

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 264

Was ist der Vorlageantrag?

Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht nach abweisender BVE.

Wie lange hat man Zeit?

1 Monat ab Zustellung der BVE.

Können neue Tatsachen vorgebracht werden?

Ja, im Vorlageantrag — beim BFG gilt danach das Neuerungsverbot.

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