Zum Hauptinhalt springen
Mittleres Risiko

BAO § 246

Beschwerdebefugnis

§ 246 BAO regelt, wer gegen einen Abgabenbescheid Beschwerde erheben darf.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bescheidadressat ist beschwerdebefugt
  • Bevollmächtigter Vertreter mit Vollmacht
  • Dritte nur bei eigenem Rechtsanspruch
  • Vollmacht muss vorliegen

Praxisbeispiel

Nur Bescheidadressat oder sein Steuerberater mit gültiger Vollmacht kann Beschwerde erheben.

Relevante Fristen

  • Beschwerde 1 Monat (§ 245)
  • Vollmacht muss vorliegen

Häufige Fehler

  • Beschwerde ohne gültige Vollmacht
  • Beschwerdebefugnis Dritter überschätzt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 246

Wer ist beschwerdebefugt?

Der Bescheidadressat und sein bevollmächtigter Vertreter.

Kann ein Steuerberater ohne Vollmacht klagen?

Nein, gültige Vollmacht ist Pflicht.

Was bei fehlender Befugnis?

Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen (§ 273).

Fristenwächter

Keine Frist nach BAO § 246 mehr versäumen

Fristenwächter überwacht alle relevanten Fristen automatisch — inkl. BAO-Paragraphen, Voranmeldungen und Bescheide.