Mittleres Risiko
BAO § 246
Beschwerdebefugnis
§ 246 BAO regelt, wer gegen einen Abgabenbescheid Beschwerde erheben darf.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bescheidadressat ist beschwerdebefugt
- Bevollmächtigter Vertreter mit Vollmacht
- Dritte nur bei eigenem Rechtsanspruch
- Vollmacht muss vorliegen
Praxisbeispiel
Nur Bescheidadressat oder sein Steuerberater mit gültiger Vollmacht kann Beschwerde erheben.
Relevante Fristen
- Beschwerde 1 Monat (§ 245)
- Vollmacht muss vorliegen
Häufige Fehler
- Beschwerde ohne gültige Vollmacht
- Beschwerdebefugnis Dritter überschätzt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 246
Wer ist beschwerdebefugt?
Der Bescheidadressat und sein bevollmächtigter Vertreter.
Kann ein Steuerberater ohne Vollmacht klagen?
Nein, gültige Vollmacht ist Pflicht.
Was bei fehlender Befugnis?
Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen (§ 273).
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