Mittleres Risiko
BAO § 218
Nachsicht vom Säumniszuschlag
§ 218 BAO ermöglicht auf Antrag den Erlass eines Säumniszuschlags bei besonderen berücksichtigungswürdigen Umständen.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Antrag auf Nachsicht möglich
- Besondere berücksichtigungswürdige Umstände
- Ermessen der Behörde
- Kein Rechtsanspruch
Praxisbeispiel
Bankfehler verursacht 2 Tage Zahlungsverzug → Nachsichtsantrag mit Kontoauszug als Nachweis.
Relevante Fristen
- Antrag ohne Verzug nach Vorschreibung
- Beschwerde 1 Monat bei Ablehnung
Häufige Fehler
- Antrag nicht ausreichend begründet
- Nachweis des technischen Fehlers nicht beigelegt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 218
Wann wird Nachsicht vom Säumniszuschlag gewährt?
Bei besonderen berücksichtigungswürdigen Umständen wie technischen Störungen oder erstmaligem geringfügigem Versäumnis.
Wie den Antrag stellen?
Schriftlich beim Finanzamt mit Begründung und Belegen.
Hat man einen Rechtsanspruch?
Nein, Ermessen der Behörde. Bei Ablehnung: Beschwerde nach § 245.
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