Hohes Risiko
BAO § 217
Säumniszuschlag
§ 217 BAO: Bei nicht rechtzeitiger Abgabenentrichtung entsteht automatisch ein Säumniszuschlag.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erster Zuschlag: 2% nach Fälligkeit
- Zweiter: 2% nach 3 Monaten
- Dritter: 1% nach weiteren 3 Monaten
- Nachsicht möglich (§ 218)
Praxisbeispiel
KöSt EUR 20.000 nicht fristgerecht gezahlt → automatisch EUR 400 Säumniszuschlag. Fristenwächter erinnert rechtzeitig an Fälligkeitstermine.
Relevante Fristen
- Entstehung: Tag nach Fälligkeit
- Weitere Zuschläge nach 3 bzw. 6 Monaten
Häufige Fehler
- Fälligkeitstag mit Einreichfrist verwechselt
- Stundung nicht rechtzeitig beantragt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 217
Wie hoch ist der Säumniszuschlag?
Erster Zuschlag 2%, zweiter 2% (nach 3 Monaten), dritter 1% (nach 6 Monaten).
Kann man ihn vermeiden?
Durch rechtzeitige Zahlung oder Stundungsantrag (§ 212) vor Fälligkeit.
Unterschied zum Verspätungszuschlag?
Säumniszuschlag (§ 217): verspätete Zahlung; Verspätungszuschlag (§ 135): verspätete Einreichung.
Fristenwächter
Keine Frist nach BAO § 217 mehr versäumen
Fristenwächter überwacht alle relevanten Fristen automatisch — inkl. BAO-Paragraphen, Voranmeldungen und Bescheide.