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Hohes Risiko

BAO § 217

Säumniszuschlag

§ 217 BAO: Bei nicht rechtzeitiger Abgabenentrichtung entsteht automatisch ein Säumniszuschlag.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erster Zuschlag: 2% nach Fälligkeit
  • Zweiter: 2% nach 3 Monaten
  • Dritter: 1% nach weiteren 3 Monaten
  • Nachsicht möglich (§ 218)

Praxisbeispiel

KöSt EUR 20.000 nicht fristgerecht gezahlt → automatisch EUR 400 Säumniszuschlag. Fristenwächter erinnert rechtzeitig an Fälligkeitstermine.

Relevante Fristen

  • Entstehung: Tag nach Fälligkeit
  • Weitere Zuschläge nach 3 bzw. 6 Monaten

Häufige Fehler

  • Fälligkeitstag mit Einreichfrist verwechselt
  • Stundung nicht rechtzeitig beantragt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 217

Wie hoch ist der Säumniszuschlag?

Erster Zuschlag 2%, zweiter 2% (nach 3 Monaten), dritter 1% (nach 6 Monaten).

Kann man ihn vermeiden?

Durch rechtzeitige Zahlung oder Stundungsantrag (§ 212) vor Fälligkeit.

Unterschied zum Verspätungszuschlag?

Säumniszuschlag (§ 217): verspätete Zahlung; Verspätungszuschlag (§ 135): verspätete Einreichung.

Fristenwächter

Keine Frist nach BAO § 217 mehr versäumen

Fristenwächter überwacht alle relevanten Fristen automatisch — inkl. BAO-Paragraphen, Voranmeldungen und Bescheide.