Zum Hauptinhalt springen
Mittleres Risiko

BAO § 212

Stundung und Ratenzahlung

§ 212 BAO ermöglicht bei wirtschaftlicher Notlage Stundung oder Ratenzahlung fälliger Abgaben.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Antrag vor Fälligkeit
  • Wirtschaftliche Notlage nachweisen
  • Stundungszinsen laufen
  • Kein Säumniszuschlag bei Stundung

Praxisbeispiel

GmbH kann EUR 50.000 KöSt-Nachforderung kurzfristig nicht zahlen → Ratenzahlungsantrag über 6 Monate mit Liquiditätsnachweis.

Relevante Fristen

  • Antrag vor Fälligkeit
  • Stundungszeitraum im Bescheid

Häufige Fehler

  • Antrag nach Fälligkeit gestellt
  • Notlage nicht ausreichend dokumentiert

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 212

Wann wird Stundung gewährt?

Bei erheblicher Härte und wenn Einbringlichkeit nicht gefährdet erscheint.

Fallen Zinsen an?

Ja, Stundungszinsen — aber kein Säumniszuschlag während Stundung.

Wie beantragen?

Schriftlich beim Finanzamt, idealerweise vor Fälligkeit.

Fristenwächter

Keine Frist nach BAO § 212 mehr versäumen

Fristenwächter überwacht alle relevanten Fristen automatisch — inkl. BAO-Paragraphen, Voranmeldungen und Bescheide.