Mittleres Risiko
BAO § 212
Stundung und Ratenzahlung
§ 212 BAO ermöglicht bei wirtschaftlicher Notlage Stundung oder Ratenzahlung fälliger Abgaben.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Antrag vor Fälligkeit
- Wirtschaftliche Notlage nachweisen
- Stundungszinsen laufen
- Kein Säumniszuschlag bei Stundung
Praxisbeispiel
GmbH kann EUR 50.000 KöSt-Nachforderung kurzfristig nicht zahlen → Ratenzahlungsantrag über 6 Monate mit Liquiditätsnachweis.
Relevante Fristen
- Antrag vor Fälligkeit
- Stundungszeitraum im Bescheid
Häufige Fehler
- Antrag nach Fälligkeit gestellt
- Notlage nicht ausreichend dokumentiert
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 212
Wann wird Stundung gewährt?
Bei erheblicher Härte und wenn Einbringlichkeit nicht gefährdet erscheint.
Fallen Zinsen an?
Ja, Stundungszinsen — aber kein Säumniszuschlag während Stundung.
Wie beantragen?
Schriftlich beim Finanzamt, idealerweise vor Fälligkeit.
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