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Hohes Risiko

BAO § 207

Verjährung des Rechts zur Festsetzung

§ 207 BAO: Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Abgaben nicht mehr festgesetzt werden.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 5 Jahre Grundfrist
  • 10 Jahre bei vorsätzlicher Hinterziehung
  • Verlängerung durch Amtshandlungen (§ 209)
  • Absolute Verjährung 10 Jahre

Praxisbeispiel

ESt für 2018 → Grundverjährung Ende 2023. Wurden 2021 Ermittlungshandlungen gesetzt, beginnt die Frist neu.

Relevante Fristen

  • 5 Jahre ab Ende des Entstehungsjahres
  • Absolute Verjährung: 10 Jahre

Häufige Fehler

  • Verlängerung durch Amtshandlungen übersehen
  • Berechnung ab falschem Zeitpunkt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 207

Wie lange beträgt die Verjährungsfrist?

5 Jahre ab Ende des Entstehungsjahres; 10 Jahre bei Hinterziehung.

Gibt es eine absolute Grenze?

Ja, 10 Jahre nach § 209 Abs. 3 BAO.

Wann gilt die 10-Jahres-Frist?

Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung oder -betrug.

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