Hohes Risiko
BAO § 207
Verjährung des Rechts zur Festsetzung
§ 207 BAO: Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Abgaben nicht mehr festgesetzt werden.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- 5 Jahre Grundfrist
- 10 Jahre bei vorsätzlicher Hinterziehung
- Verlängerung durch Amtshandlungen (§ 209)
- Absolute Verjährung 10 Jahre
Praxisbeispiel
ESt für 2018 → Grundverjährung Ende 2023. Wurden 2021 Ermittlungshandlungen gesetzt, beginnt die Frist neu.
Relevante Fristen
- 5 Jahre ab Ende des Entstehungsjahres
- Absolute Verjährung: 10 Jahre
Häufige Fehler
- Verlängerung durch Amtshandlungen übersehen
- Berechnung ab falschem Zeitpunkt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 207
Wie lange beträgt die Verjährungsfrist?
5 Jahre ab Ende des Entstehungsjahres; 10 Jahre bei Hinterziehung.
Gibt es eine absolute Grenze?
Ja, 10 Jahre nach § 209 Abs. 3 BAO.
Wann gilt die 10-Jahres-Frist?
Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung oder -betrug.
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