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Hohes Risiko

BAO § 201

Festsetzung von Abgaben

§ 201 BAO regelt die bescheidmäßige Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben durch die Behörde.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Festsetzung bei Abweichung von Selbstberechnung
  • Nachforderung oder Gutschrift
  • Anfechtbar
  • Verjährung beachten

Praxisbeispiel

Prüfung ergibt fehlerhafte Körperschaftsteuer-Selbstberechnung → Festsetzungsbescheid mit Nachforderung.

Relevante Fristen

  • Beschwerdefrist 1 Monat
  • Verjährungsfrist 5 Jahre

Häufige Fehler

  • Beschwerdefrist versäumt
  • Differenz nicht analysiert

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 201

Wann erlässt das Finanzamt einen Festsetzungsbescheid?

Bei festgestellten Abweichungen von der Selbstberechnung.

Kann man dagegen Beschwerde erheben?

Ja, binnen 1 Monat nach § 245 BAO.

Unterschied Selbstberechnung vs. Festsetzung?

Selbstberechnung: Steuerpflichtiger ermittelt; Festsetzung: behördliche Korrektur.

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