Hohes Risiko
BAO § 201
Festsetzung von Abgaben
§ 201 BAO regelt die bescheidmäßige Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben durch die Behörde.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Festsetzung bei Abweichung von Selbstberechnung
- Nachforderung oder Gutschrift
- Anfechtbar
- Verjährung beachten
Praxisbeispiel
Prüfung ergibt fehlerhafte Körperschaftsteuer-Selbstberechnung → Festsetzungsbescheid mit Nachforderung.
Relevante Fristen
- Beschwerdefrist 1 Monat
- Verjährungsfrist 5 Jahre
Häufige Fehler
- Beschwerdefrist versäumt
- Differenz nicht analysiert
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 201
Wann erlässt das Finanzamt einen Festsetzungsbescheid?
Bei festgestellten Abweichungen von der Selbstberechnung.
Kann man dagegen Beschwerde erheben?
Ja, binnen 1 Monat nach § 245 BAO.
Unterschied Selbstberechnung vs. Festsetzung?
Selbstberechnung: Steuerpflichtiger ermittelt; Festsetzung: behördliche Korrektur.
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