Hohes Risiko
BAO § 148
Prüfungsauftrag
§ 148 BAO regelt die formellen Anforderungen an den Prüfungsauftrag, mit dem eine Außenprüfung angekündigt wird.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Schriftliche Ankündigung der Außenprüfung
- Mindestankündigung 1 Woche
- Prüfungszeitraum ausgewiesen
- Reaktionsmöglichkeiten des Steuerpflichtigen
Praxisbeispiel
Prüfungsauftrag für 2021–2023 erhalten → 1 Woche Vorbereitung → alle Unterlagen vollständig bereitstellen.
Relevante Fristen
- Mindestankündigung: 1 Woche
- Stellungnahme zum Prüfungsbericht (§ 151)
Häufige Fehler
- Unzureichende Vorbereitung
- Unterlagen nicht vollständig auffindbar
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 148
Was muss der Prüfungsauftrag enthalten?
Prüfungszeitraum, Prüfungsgegenstand und Beginn der Außenprüfung.
Kann man die Prüfung verschieben?
Auf begründeten Antrag möglich, kein Rechtsanspruch.
Welche Rechte hat man?
Akteneinsicht, Beiziehung eines Steuerberaters, Stellungnahme zum Bericht.
Fristenwächter
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