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Mittleres Risiko

BAO § 143

Vorhalt

§ 143 BAO ermächtigt die Abgabenbehörde, Vorhalte zur Aufklärung steuerrelevanter Sachverhalte zu erlassen.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aufklärungsmaßnahme der Behörde
  • Antwortfrist im Vorhalt festgesetzt
  • Keine Beantwortung kann zu Schätzung führen
  • Verlängerung möglich

Praxisbeispiel

Finanzamt sendet Vorhalt zu Betriebsausgaben mit 14-Tages-Frist → Fristenwächter erinnert 3 Tage davor.

Relevante Fristen

  • Im Vorhalt festgesetzte Frist (14–28 Tage)
  • Verlängerungsantrag vor Fristablauf

Häufige Fehler

  • Vorhaltsantwort zu spät eingereicht
  • Verlängerungsantrag nicht gestellt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 143

Was ist ein Vorhalt?

Behördliche Aufforderung zur Aufklärung mit festgesetzter Antwortfrist.

Was passiert bei Nichtbeantwortung?

Schätzung nach § 184 BAO möglich.

Kann die Frist verlängert werden?

Auf begründeten Antrag vor Fristablauf.

Fristenwächter

Keine Frist nach BAO § 143 mehr versäumen

Fristenwächter überwacht alle relevanten Fristen automatisch — inkl. BAO-Paragraphen, Voranmeldungen und Bescheide.