Mittleres Risiko
BAO § 143
Vorhalt
§ 143 BAO ermächtigt die Abgabenbehörde, Vorhalte zur Aufklärung steuerrelevanter Sachverhalte zu erlassen.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Aufklärungsmaßnahme der Behörde
- Antwortfrist im Vorhalt festgesetzt
- Keine Beantwortung kann zu Schätzung führen
- Verlängerung möglich
Praxisbeispiel
Finanzamt sendet Vorhalt zu Betriebsausgaben mit 14-Tages-Frist → Fristenwächter erinnert 3 Tage davor.
Relevante Fristen
- Im Vorhalt festgesetzte Frist (14–28 Tage)
- Verlängerungsantrag vor Fristablauf
Häufige Fehler
- Vorhaltsantwort zu spät eingereicht
- Verlängerungsantrag nicht gestellt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 143
Was ist ein Vorhalt?
Behördliche Aufforderung zur Aufklärung mit festgesetzter Antwortfrist.
Was passiert bei Nichtbeantwortung?
Schätzung nach § 184 BAO möglich.
Kann die Frist verlängert werden?
Auf begründeten Antrag vor Fristablauf.
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