Mittleres Risiko
BAO § 136
Nachsicht vom Verspätungszuschlag
§ 136 BAO ermöglicht bei besonderen Umständen die Herabsetzung oder den Erlass eines Verspätungszuschlags.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Antrag auf Nachsicht möglich
- Ermessen der Behörde
- Kein Rechtsanspruch
- Begründung und Nachweise erforderlich
Praxisbeispiel
Schwere Erkrankung des Steuerberaters → Nachsichtsantrag mit ärztlicher Bestätigung.
Relevante Fristen
- Antrag ohne Verzug nach Bescheiderteilung
- Beschwerde 1 Monat bei Ablehnung
Häufige Fehler
- Antrag nicht ausreichend begründet
- Nachweise nicht beigelegt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 136
Wie stellt man einen Nachsichtsantrag?
Schriftlich beim Finanzamt mit Darlegung der besonderen Umstände und Nachweisen.
Welche Umstände rechtfertigen Nachsicht?
Krankheit, technische Störungen, andere unverschuldete Hindernisse.
Was bei Ablehnung?
Beschwerde nach § 245 BAO.
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