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Mittleres Risiko

BAO § 136

Nachsicht vom Verspätungszuschlag

§ 136 BAO ermöglicht bei besonderen Umständen die Herabsetzung oder den Erlass eines Verspätungszuschlags.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Antrag auf Nachsicht möglich
  • Ermessen der Behörde
  • Kein Rechtsanspruch
  • Begründung und Nachweise erforderlich

Praxisbeispiel

Schwere Erkrankung des Steuerberaters → Nachsichtsantrag mit ärztlicher Bestätigung.

Relevante Fristen

  • Antrag ohne Verzug nach Bescheiderteilung
  • Beschwerde 1 Monat bei Ablehnung

Häufige Fehler

  • Antrag nicht ausreichend begründet
  • Nachweise nicht beigelegt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 136

Wie stellt man einen Nachsichtsantrag?

Schriftlich beim Finanzamt mit Darlegung der besonderen Umstände und Nachweisen.

Welche Umstände rechtfertigen Nachsicht?

Krankheit, technische Störungen, andere unverschuldete Hindernisse.

Was bei Ablehnung?

Beschwerde nach § 245 BAO.

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