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Hohes Risiko

BAO § 134

Einreichungsfristen für Abgabenerklärungen

§ 134 BAO legt die gesetzlichen Einreichungsfristen fest und regelt die Quotenregelung für steuerliche Vertreter.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 30. April für Papiereinreichung
  • 30. Juni für FinanzOnline
  • Quotenregelung: 31. März des Folgejahres
  • Fristerstreckung auf Antrag möglich

Praxisbeispiel

Steuerberater mit Quotenregelung verwaltet Fristen für jeden Mandanten individuell — Fristenwächter bildet diese Quotenfristen automatisch ab.

Relevante Fristen

  • 30. April (Papier)
  • 30. Juni (FinanzOnline)
  • 31. März Folgejahr (Quotenregelung)

Häufige Fehler

  • Quotenregelung nicht beantragt
  • Einzelne Mandantenfristen trotz Quota versäumt

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 134

Bis wann muss die Einkommensteuererklärung eingereicht werden?

30. April (Papier), 30. Juni (FinanzOnline), 31. März des übernächsten Jahres mit Quotenregelung.

Was ist die Quotenregelung?

Erlaubt Steuerberatern, Erklärungen in Tranchen einzureichen — mit Einhaltung bestimmter Quoten.

Kann die Frist verlängert werden?

Auf begründeten Antrag oder durch Quotenregelung.

Fristenwächter

Keine Frist nach BAO § 134 mehr versäumen

Fristenwächter überwacht alle relevanten Fristen automatisch — inkl. BAO-Paragraphen, Voranmeldungen und Bescheide.