Hohes Risiko
BAO § 134
Einreichungsfristen für Abgabenerklärungen
§ 134 BAO legt die gesetzlichen Einreichungsfristen fest und regelt die Quotenregelung für steuerliche Vertreter.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- 30. April für Papiereinreichung
- 30. Juni für FinanzOnline
- Quotenregelung: 31. März des Folgejahres
- Fristerstreckung auf Antrag möglich
Praxisbeispiel
Steuerberater mit Quotenregelung verwaltet Fristen für jeden Mandanten individuell — Fristenwächter bildet diese Quotenfristen automatisch ab.
Relevante Fristen
- 30. April (Papier)
- 30. Juni (FinanzOnline)
- 31. März Folgejahr (Quotenregelung)
Häufige Fehler
- Quotenregelung nicht beantragt
- Einzelne Mandantenfristen trotz Quota versäumt
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 134
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung eingereicht werden?
30. April (Papier), 30. Juni (FinanzOnline), 31. März des übernächsten Jahres mit Quotenregelung.
Was ist die Quotenregelung?
Erlaubt Steuerberatern, Erklärungen in Tranchen einzureichen — mit Einhaltung bestimmter Quoten.
Kann die Frist verlängert werden?
Auf begründeten Antrag oder durch Quotenregelung.
Fristenwächter
Keine Frist nach BAO § 134 mehr versäumen
Fristenwächter überwacht alle relevanten Fristen automatisch — inkl. BAO-Paragraphen, Voranmeldungen und Bescheide.