Mittleres Risiko
BAO § 133
Abgabenerklärungen — Pflicht und Inhalt
§ 133 BAO regelt die Pflicht zur Einreichung von Abgabenerklärungen und deren inhaltliche Anforderungen.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erklärungspflicht gesetzlich oder behördlich
- Richtigkeit und Vollständigkeit Pflicht
- Elektronische Einreichung via FinanzOnline
- Unterschrift bei Papiereinreichung
Praxisbeispiel
Mit steuerlicher Vertretung und Quotenregelung reichen Steuerberater Erklärungen gestaffelt bis 31. März des übernächsten Jahres ein.
Relevante Fristen
- Gesetzliche Fristen (§ 134)
- Auf Aufforderung: innerhalb gesetzter Frist
Häufige Fehler
- Unvollständige Angaben ohne Rückfrage eingereicht
- Unterschrift vergessen
Häufig gestellte Fragen zu BAO § 133
Wer ist zur Einreichung verpflichtet?
Alle Personen, die durch Gesetz oder Bescheid dazu aufgefordert werden.
Welche Form ist vorgeschrieben?
Grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline.
Was sind Konsequenzen unvollständiger Erklärungen?
Schätzung nach § 184 BAO bei nicht nachgereichten Angaben.
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