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Mittleres Risiko

BAO § 133

Abgabenerklärungen — Pflicht und Inhalt

§ 133 BAO regelt die Pflicht zur Einreichung von Abgabenerklärungen und deren inhaltliche Anforderungen.

Inhalt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erklärungspflicht gesetzlich oder behördlich
  • Richtigkeit und Vollständigkeit Pflicht
  • Elektronische Einreichung via FinanzOnline
  • Unterschrift bei Papiereinreichung

Praxisbeispiel

Mit steuerlicher Vertretung und Quotenregelung reichen Steuerberater Erklärungen gestaffelt bis 31. März des übernächsten Jahres ein.

Relevante Fristen

  • Gesetzliche Fristen (§ 134)
  • Auf Aufforderung: innerhalb gesetzter Frist

Häufige Fehler

  • Unvollständige Angaben ohne Rückfrage eingereicht
  • Unterschrift vergessen

Häufig gestellte Fragen zu BAO § 133

Wer ist zur Einreichung verpflichtet?

Alle Personen, die durch Gesetz oder Bescheid dazu aufgefordert werden.

Welche Form ist vorgeschrieben?

Grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline.

Was sind Konsequenzen unvollständiger Erklärungen?

Schätzung nach § 184 BAO bei nicht nachgereichten Angaben.

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