Hohes Risiko Bei Bedarf
Vorlageantrag (§ 264 BAO)
Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht nach abweisender BVE.
Fälligkeitsdatum
1 Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung
Nach Periodenende
30 Tage
Rechtsgrundlage
§ 264 BAO
Details zur Frist
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Rechtskraft der BVE bei Fristversäumnis
Fristverlängerung
Verlängerung auf begründeten Antrag möglich
Gesetzliche Grundlage
Häufige Fragen zur Vorlageantrag (§ 264 BAO)
Was ist der Vorlageantrag?
Nach einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung kann der Steuerpflichtige die Vorlage seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht beantragen.
Kann man im Vorlageantrag neues Vorbringen erstatten?
Ja, im Vorlageantrag können noch neue Tatsachen vorgebracht werden — beim BFG gilt danach das Neuerungsverbot (§ 270 BAO).
Wie lange hat man für den Vorlageantrag?
1 Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung.
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