Antwort auf Vorhalt / Prüfungsanfrage
Fristgerechte Beantwortung behördlicher Vorhalte und Auskunftsersuchen.
Fälligkeitsdatum
Im Vorhalt festgesetzte Frist (meist 14–28 Tage)
Nach Periodenende
21 Tage
Rechtsgrundlage
§ 143–144 BAO
Details zur Frist
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Schätzung nach § 184 BAO bei Nichtbeantwortung
Fristverlängerung
Verlängerung auf Antrag vor Fristablauf möglich
Gesetzliche Grundlage
Häufige Fragen zur Antwort auf Vorhalt / Prüfungsanfrage
Wie reagiert man auf einen Vorhalt?
Vollständige schriftliche Beantwortung mit allen relevanten Belegen innerhalb der gesetzten Frist via FinanzOnline oder per Post.
Was tun wenn die Frist zu kurz ist?
Vor Fristablauf Verlängerungsantrag stellen und den Grund für die benötigte Verlängerung darlegen.
Muss man alle Fragen beantworten?
Grundsätzlich ja — § 144 BAO begründet eine Auskunftspflicht. Bei privilegierten Informationen (z.B. Berufsgeheimnis) kann Auskunft verweigert werden.
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