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Mittleres Risiko Monatlich

Lohnsteueranmeldung (L1)

Monatliche Meldung und Abfuhr der einbehaltenen Lohnsteuer und Lohnnebenkosten.

Fälligkeitsdatum

15. des Folgemonats

Tag des Monats

15. des Monats

Nach Periodenende

15 Tage

Rechtsgrundlage

§ 79 EStG

Details zur Frist

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Säumniszuschlag 2% (§ 217 BAO)

Fristverlängerung

Keine Fristverlängerung

Gesetzliche Grundlage

§ 79 EStG

Häufige Fragen zur Lohnsteueranmeldung (L1)

Was umfasst die Lohnsteueranmeldung?

Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und Kommunalsteuer werden monatlich bis zum 15. des Folgemonats gemeldet und abgeführt.

Bis wann muss die Lohnsteuer abgeführt werden?

Bis zum 15. des auf den Auszahlungsmonat folgenden Monats.

Was passiert bei verspäteter Lohnsteuerabfuhr?

Säumniszuschlag von 2% sowie mögliche Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer.

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