Mittleres Risiko Monatlich
Lohnsteueranmeldung (L1)
Monatliche Meldung und Abfuhr der einbehaltenen Lohnsteuer und Lohnnebenkosten.
Fälligkeitsdatum
15. des Folgemonats
Tag des Monats
15. des Monats
Nach Periodenende
15 Tage
Rechtsgrundlage
§ 79 EStG
Details zur Frist
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Säumniszuschlag 2% (§ 217 BAO)
Fristverlängerung
Keine Fristverlängerung
Gesetzliche Grundlage
§ 79 EStG
Häufige Fragen zur Lohnsteueranmeldung (L1)
Was umfasst die Lohnsteueranmeldung?
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und Kommunalsteuer werden monatlich bis zum 15. des Folgemonats gemeldet und abgeführt.
Bis wann muss die Lohnsteuer abgeführt werden?
Bis zum 15. des auf den Auszahlungsmonat folgenden Monats.
Was passiert bei verspäteter Lohnsteuerabfuhr?
Säumniszuschlag von 2% sowie mögliche Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer.
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