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Hohes Risiko Jährlich

Jahresabschluss-Einreichung (Firmenbuch)

Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch innerhalb von 9 Monaten.

Fälligkeitsdatum

9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres

0

Nach Periodenende

270 Tage

Rechtsgrundlage

§ 277 UGB

Details zur Frist

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Zwangsstrafe ab EUR 700 pro Versäumnis (§ 283 UGB)

Fristverlängerung

Keine Fristverlängerung möglich

Gesetzliche Grundlage

§ 277 UGB

Häufige Fragen zur Jahresabschluss-Einreichung (Firmenbuch)

Wann muss der Jahresabschluss beim Firmenbuch eingereicht werden?

Innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Bei 31.12. als Bilanzstichtag also bis 30. September des Folgejahres.

Welche Konsequenzen hat eine verspätete Einreichung?

Das Firmenbuchgericht verhängt automatisch Zwangsstrafen ab EUR 700 pro Versäumnis — ohne vorherige Mahnung.

Muss jede GmbH den Jahresabschluss offenlegen?

Ja, alle GmbHs und AGs sind zur Offenlegung verpflichtet. Je nach Größe (klein/mittel/groß) variiert der Umfang der Offenlegungspflicht.

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