Jahresabschluss-Einreichung (Firmenbuch)
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch innerhalb von 9 Monaten.
Fälligkeitsdatum
9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
Nach Periodenende
270 Tage
Rechtsgrundlage
§ 277 UGB
Details zur Frist
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Zwangsstrafe ab EUR 700 pro Versäumnis (§ 283 UGB)
Fristverlängerung
Keine Fristverlängerung möglich
Gesetzliche Grundlage
Häufige Fragen zur Jahresabschluss-Einreichung (Firmenbuch)
Wann muss der Jahresabschluss beim Firmenbuch eingereicht werden?
Innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Bei 31.12. als Bilanzstichtag also bis 30. September des Folgejahres.
Welche Konsequenzen hat eine verspätete Einreichung?
Das Firmenbuchgericht verhängt automatisch Zwangsstrafen ab EUR 700 pro Versäumnis — ohne vorherige Mahnung.
Muss jede GmbH den Jahresabschluss offenlegen?
Ja, alle GmbHs und AGs sind zur Offenlegung verpflichtet. Je nach Größe (klein/mittel/groß) variiert der Umfang der Offenlegungspflicht.
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