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Österreichisches Steuerrecht

Steuerliche Fristen

14 wichtige steuerliche Fristen für österreichische Kanzleien — mit genauen Terminen, Konsequenzen und Fristverlängerungsmöglichkeiten.

Alle Fristen

Hohes Risiko Jährlich

Einkommensteuererklärung

Jährliche Erklärung der Einkünfte natürlicher Personen.

30. April (Papier) / 30. Juni (FinanzOnline) / 31. März Folgejahr (Quotenregelung)
Hohes Risiko Jährlich

Körperschaftsteuererklärung

Jährliche Steuererklärung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).

30. Juni via FinanzOnline (verlängerbar mit Quotenregelung)
Hohes Risiko Bei Bedarf

Beschwerde gegen Abgabenbescheid

Rechtsmittel gegen Abgabenbescheide mit strikter 1-Monats-Frist.

1 Monat ab Zustellung des Bescheids (§ 245 BAO)
Hohes Risiko Bei Bedarf

Vorlageantrag (§ 264 BAO)

Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht nach abweisender BVE.

1 Monat ab Zustellung der Beschwerdevorentscheidung
Hohes Risiko Bei Bedarf

Wiederaufnahmeantrag (§ 303–304 BAO)

Antrag auf Neuaufrollung rechtskräftiger Abgabenverfahren bei neu hervorgekommenen Tatsachen.

3 Monate ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes (§ 304 BAO)
Hohes Risiko Jährlich

Jahresabschluss-Einreichung (Firmenbuch)

Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch innerhalb von 9 Monaten.

9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
Hohes Risiko Einmalig

Verjährungsfrist für Abgaben (§ 207 BAO)

Frist, nach deren Ablauf Abgaben nicht mehr festgesetzt werden können.

5 Jahre ab Ende des Jahres der Entstehung (10 Jahre bei Hinterziehung)
Mittleres Risiko Monatlich

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Monatliche oder quartalsweise Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt.

15. des übernächsten Monats (z.B. Jänner-UVA fällig am 15. März)
Mittleres Risiko Vierteljährlich

Einkommensteuervorauszahlung

Vierteljährliche Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld.

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Mittleres Risiko Vierteljährlich

Körperschaftsteuervorauszahlung

Vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuerschuld von Kapitalgesellschaften.

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Mittleres Risiko Monatlich

Lohnsteueranmeldung (L1)

Monatliche Meldung und Abfuhr der einbehaltenen Lohnsteuer und Lohnnebenkosten.

15. des Folgemonats
Mittleres Risiko Monatlich

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Monatliche oder quartalsweise Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Dienstleistungen.

15. des Folgemonats/-quartals
Mittleres Risiko Bei Bedarf

Antwort auf Vorhalt / Prüfungsanfrage

Fristgerechte Beantwortung behördlicher Vorhalte und Auskunftsersuchen.

Im Vorhalt festgesetzte Frist (meist 14–28 Tage)
Mittleres Risiko Jährlich

Anspruchszinsen (§ 205 BAO)

Zinsen auf Abgabennachforderungen und -gutschriften, die ab 1. Oktober des Folgejahres laufen.

Entstehen automatisch ab 1. Oktober des dem Veranlagungsjahr folgenden Jahres

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