Österreichisches Steuerrecht
Steuerliche Fristen
14 wichtige steuerliche Fristen für österreichische Kanzleien — mit genauen Terminen, Konsequenzen und Fristverlängerungsmöglichkeiten.
Alle Fristen
Einkommensteuererklärung
Jährliche Erklärung der Einkünfte natürlicher Personen.
Körperschaftsteuererklärung
Jährliche Steuererklärung für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).
Beschwerde gegen Abgabenbescheid
Rechtsmittel gegen Abgabenbescheide mit strikter 1-Monats-Frist.
Vorlageantrag (§ 264 BAO)
Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht nach abweisender BVE.
Wiederaufnahmeantrag (§ 303–304 BAO)
Antrag auf Neuaufrollung rechtskräftiger Abgabenverfahren bei neu hervorgekommenen Tatsachen.
Jahresabschluss-Einreichung (Firmenbuch)
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch innerhalb von 9 Monaten.
Verjährungsfrist für Abgaben (§ 207 BAO)
Frist, nach deren Ablauf Abgaben nicht mehr festgesetzt werden können.
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Monatliche oder quartalsweise Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Einkommensteuervorauszahlung
Vierteljährliche Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld.
Körperschaftsteuervorauszahlung
Vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuerschuld von Kapitalgesellschaften.
Lohnsteueranmeldung (L1)
Monatliche Meldung und Abfuhr der einbehaltenen Lohnsteuer und Lohnnebenkosten.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Monatliche oder quartalsweise Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Dienstleistungen.
Antwort auf Vorhalt / Prüfungsanfrage
Fristgerechte Beantwortung behördlicher Vorhalte und Auskunftsersuchen.
Anspruchszinsen (§ 205 BAO)
Zinsen auf Abgabennachforderungen und -gutschriften, die ab 1. Oktober des Folgejahres laufen.
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