Einkommensteuererklärung
Jährliche Erklärung der Einkünfte natürlicher Personen gegenüber dem Finanzamt.
Typische Frist
30. April (Papier) / 30. Juni (FinanzOnline) / 31. März Folgejahr (mit Quotenregelung)
Frist in Tagen
90 Tage
Rechtsgrundlage
BAO §§ 133, 134, 135
Details
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Verspätungszuschlag bis 10% der Einkommensteuerschuld (§ 135 BAO)
Praxishinweis
Mit steuerlicher Vertretung und Quotenregelung bis 31. März des übernächsten Jahres.
Gesetzliche Grundlagen
Häufige Fragen zum Einkommensteuererklärung
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung eingereicht werden?
30. April in Papierform, 30. Juni via FinanzOnline. Mit Steuerberater und Quotenregelung verlängert sich die Frist auf 31. März des übernächsten Jahres.
Was ist die Quotenregelung für Steuerberater?
Steuerberater können mit dem Finanzamt eine Quotenregelung vereinbaren, die es erlaubt, Erklärungen in Tranchen bis 31. März des übernächsten Jahres einzureichen.
Was passiert bei zu später Einreichung?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10% der Steuerschuld festsetzen (§ 135 BAO). Auf begründeten Antrag ist Nachsicht möglich (§ 136 BAO).
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