Zum Hauptinhalt springen
Hohes Risiko Bei Bedarf

Beschwerdevorentscheidung (BVE)

Entscheidung des Finanzamts über eine Beschwerde vor Vorlage an das Bundesfinanzgericht.

Typische Frist

1 Monat ab Zustellung für Vorlageantrag (§ 264 BAO)

Frist in Tagen

30 Tage

Rechtsgrundlage

BAO §§ 245, 264, 270, 279

Details

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Rechtskraft des ursprünglichen Bescheids bei Fristversäumnis

Praxishinweis

Im Vorlageantrag können noch neue Tatsachen vorgebracht werden — letzte Chance vor BFG.

Häufige Fragen zum Beschwerdevorentscheidung (BVE)

Was ist eine Beschwerdevorentscheidung?

Das Finanzamt kann die Beschwerde zunächst selbst entscheiden (BVE), bevor sie an das Bundesfinanzgericht weitergeleitet wird. Die BVE kann der Beschwerde stattgeben, sie abweisen oder den Bescheid abändern.

Wie reagiert man auf eine abweisende BVE?

Durch Vorlageantrag nach § 264 BAO innerhalb von 1 Monat ab Zustellung. Damit wird die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt.

Kann man im Vorlageantrag neues Vorbringen erstatten?

Ja, im Vorlageantrag können neue Tatsachen und Beweise vorgebracht werden. Dies ist die letzte Möglichkeit vor dem BFG-Verfahren, wo das Neuerungsverbot (§ 270 BAO) gilt.

Fristenwächter

Beschwerdevorentscheidung (BVE) — Fristen automatisch überwachen

Fristenwächter erkennt, berechnet und überwacht alle relevanten Fristen für Beschwerdevorentscheidung (BVE) automatisch.